Season 2025  

Vom 15. Mai bis 22. September

Sommer 2025

• • • Camping Village Baia Domizia • • •

  1. Bei der Ankunft sind die verehrten Gäste gehalten, das Formular “Öffentliche Sicherheit” auszufüllen und ein Personaldokument vorzuzeigen. Danach wird ein IDENTIFIZIERUNGSARMBAND und ein persönlicher PASS übergeben, die zur Kontrolle dienen und jedes Mal wenn verlangt, vorgezeigt werden müssen. PASS und ARMBAND müssen obligatorisch bei der Abfahrt an der Kasse abgegeben werden. Die Direktion behält es sich vor, strafrechtlich gegen jene vorzugehen, die sich ohne ordnungsgemässe Eintragung, ARMBAND oder PASS im Feriendorf befinden.
  2. Bei der Annahme muss die genaue Anzahl der Gruppenteilnehmer und die zu installierenden Ausrüstungen angegeben werden. Der Kunde wird gebeten, zu kontrollieren und eventuelle Ungenauigkeiten oder Variationen unverzüglich mitzuteilen. Ausrüstungen, die nicht angegeben worden sind, werden zu Kosten des Kunden unverzüglich entfernt.
  3. Der zugeteilte Stellplatz kann ohne vorherige Genehmigung der Direktion nicht gewechselt werden.
  4. Im Feriendorf sind Minderjährige nur zugelassen, wenn sie von ihren Eltern oder einem anderen Volljährigen begleitet sind, der eine Haftungsübernahmeerklärung für den Minderjährigen zu unterschreiben hat.
  5. Die Erwachsenen werden gemeinsam mit den ihnen anvertrauten Minderjährigen für die Personen- oder Sachschäden im Feriendorf verantwortlich sein, unter Vorbehalt der Haftbarkeit des Volljährigen für die Tat. Auf jeden Fall müssen die Erwachsenen gewährleisten, dass das Verhalten ihrer Kinder oder der ihnen anvertrauten Minderjährigen die Ruhe und Sicherheit der Gäste des Feriendorfs nicht stört.
  6. Tagesbesucher und/oder Tagesgäste sind im Feriendorf nicht zulässig im August.
  7. Tiere jeder Art sind im Feriendorf nicht zulässig.
  8. Für die Sicherheit des Feriendorfs und seiner Gäste:
    müssen für den elektrischen Anschluss an die Steckdosen feuerhemmende Kabel benutzt werden, die dem Gesetz entsprechen, und es ist sicher zu stellen, dass die Anlage an die Erdung des Feriendorfs angeschlossen ist;
    ist beim Gebrauch des Grills und von Campingkochern größte Vorsicht geboten. Die Direktion behält es sich vor, ihren Gebrauch unter besonderen Wetterbedingungen zu verbieten;
    darf mit Autos, Wohnmobilen, Wohnwagen, Motorrädern und/oder anderen Fahrzeugen nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 10 Km/h und mit größter Vorsicht gefahren werden; insbesondere sind die horizontalen und vertikalen Verkehrszeichen im Feriendorf zu beachten;
    – dürfen Autos und Motorräder nur zum Ein-und Ausfahren aus dem Feriendorf benutzt werden.
  9. Die Ruhe anderer darf nie gestört werden, insbesondere nicht in den Ruhezeiten der nacht von 24:00 Uhr bis 07:00.
  10. Für ein gutes und heiteres Zusammenleben und den gegenseitigen Respekt wird darauf hingewiesen, dass: – Papier und Müll in die dazu bestimmten Behälter zu werfen sind; – Wäsche und Geschirr in den dazu eingerichteten Bereichen gewaschen/ gespült werden muss; – Brunnen, Hydranten und/oder andere Wassergeber nicht für die persönliche Hygiene und/oder die Reinigung von Gegenständen zu verwenden sind; – die Duschkabinen nur für die unbedingt notwendige Zeit belegt werden dürfen; – die Toilettengruppen nach Gebrauch im best möglichen Zustand zurück zu lassen sind; – Autos, Wohnmobile, Wohnwagen, Motorräder und/oder andere Fahrzeuge nur an den dazu eingerichteten Orten gewaschen werden dürfen.
  11. Die Direktion behält es sich vor, die Wasserversorgung unter besonderen Bedingungen oder infolge von Verfügungen der Behörden einzuschränken.
  12. Es ist strengstens verboten: – Feuer im Feriendorf und an seinem Strand anzumachen; – von 21:00 Uhr bis 07:00 Uhr mit Fahrrädern zu fahren; – von 24:00 Uhr bis 07:00 Uhr mit Kraftfahrzeugen zu fahren; – Fernseher, Radios und Musikinstrumente mit einer Lautstärke zu verwenden, die für die Ruhe der Verehrten Gäste und des Feriendorfs allgemein störend sein kann; – Löcher zu graben, Umzäunungen anzubringen oder Seile in Mannshöhe zu ziehen; – Pflanzen, Bäume und Beete zu beschädigen.
  13. Die Verehrten Gäste werden freundlich gebeten, alle Anweisungen zu befolgen, die von der Direktion in besonderen Lagen gegeben werden.
  14. Die Direktion des Feriendorfs übernimmt keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden, die durch die Benutzung der den Gästen zur Verfügung gestellten Ausrüstungen (wie z. B. Kinderspiele, Volleyballplatz, Schwimmbäder, fußballspiel bis fünf, usw.) verursacht werden; diese Benutzung erfolgt allein auf Risiko und Gefahr des Gastes. Ebenfalls übernimmt die Direktion keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden, die durch Zufall, höhere Gewalt (nur als Beispiel, aber nicht nur: Hagel, Wind, Pinienzapfen gefallen, Regen, Windhosen, durch Dritte verschuldete Ereignisse) bzw. durch Tatsachen verursacht sind, die der Direktion und dem Personal des Feriendorfs nicht zuzuschreiben sind.
  15. Das Original der vorliegenden Verordnungen wird den Gästen ausgehändigt; als Zeichen der Kenntnisnahme und Annahme des Inhalts werden die Gäste das Original unterschreiben, wogegen eine Kopie bei der Direktion bleibt. Das Personal ist berechtigt, die Verordnungen einhalten zu lassen, und die Direktion behält es sich vor, die Gäste aus dem Feriendorf zu entfernen, die sich nicht an die Verordnungen halten.
  16. Die Ordentlichkeit, die Sauberkeit und der einwandfreie Betrieb der Gemeinschaftsanlagen sind auch dem zivilen und respektvollen Verhalten der Verehrten Gäste anvertraut.